Impressum
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Theresa Mehling & Kathrin Hablawetz GbR
Julius-Echter-Str. 7
97440 Werneck
+49 (0) 152 36209980
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Inhaltlich Verantwortlicher gem. §5 TGM:
Theresa Mehling & Kathrin Hablawetz GbR
Julius-Echter-Str. 7
97440 Werneck
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Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.
Steuernummer: 249/183/02502
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
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Inhalt des Onlineangebotes
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Urheberrecht
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Rechtliches / Rechtslage für Heiler in Deutschland
Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004 wurde eindeutig entschieden, dass Heiler arbeiten dürfen und dass zum Ausüben des geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis oder Approbation nötig ist. Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Kunden beispielsweise Handauflegen praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern. Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung.
Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken. Der innere Grund liegt darin, dass vom Heiler keine Diagnose gestellt wird. Der Heiler ist dafür verantwortlich, dass der Kunde ihn nicht für einen Arzt hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt. Aus diesem Grund verlangt das Bundesverfassungsgericht vom Heiler aufklärende Hinweise (siehe Aushang Praxis). Nach geltendem Recht erlaubt ist, die gezielte Krankheitsbehandlung, wenn die Diagnose vom Arzt oder Heilpraktiker oder vom Kunden selbst stammt. Der Arzt/Heilpraktiker darf also Patienten zum Heiler schicken. Der Heiler muss nicht in der
Arztpraxis tätig werden. Er kann zu Hause oder in der eigenen Praxis arbeiten. Für den Arzt/Heilpraktiker ist das kein Problem, da er keine medizinische, sondern seelsorgerische Verantwortung überträgt.
Quelle: Auszugsweise des Dachverbandes für Geistiges Heilen DGH-eV www.dgh-ev.de
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Disclaimer
Unsere Arbeit ersetzt nicht den Gang zum Arzt oder Heilpraktiker. Wir geben keine Heilversprechen oder Diagnosen ab. Jede gesundheitliche Störung, gleich welcher Art, gehört in die fachkundige Obhut eines Arztes oder Heilpraktikers.
Am 2. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784/03): „Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.“ Somit ist geistiges Heilen ohne Heilpraktikerschein erlaubt.